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Sachkunde im Verkauf von Teichfischen – was §11 TierSchG wirklich bedeutet

colorful koi fishes in a pond

Der gewerbliche Verkauf von Teichfischen ist in Deutschland klar geregelt. Grundlage ist der §11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Wer Koi, Goldfische oder andere Teichfische gewerbsmäßig anbietet, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Leider ist dies aber nicht immer die Regel bei deutschen Koi-Händlern. Bei unseren Nachbarn im EU-Ausland gibt es keine solche Richtlinien. Uns ist wichtig, dass auch darüber gesprochen wird, denn Regeln sind eben Regeln und Sie helfen enorm bei Handel von Tieren.

Diese Regelung dient nicht der Bürokratie – sie schützt Tiere. Denn der Handel mit lebenden Fischen erfordert Fachwissen, Erfahrung und geeignete Haltungsbedingungen.

Was umfasst die §11 Genehmigung konkret?

Die sogenannte „§11 Genehmigung“ ist eine behördliche Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Sie wird vom zuständigen Veterinäramt erteilt und umfasst in der Regel:

  • Nachweis der fachlichen Sachkunde
  • Prüfung der Haltungsanlagen vor Ort
  • Kontrolle von Wasserqualität und Filtersystemen
  • Bewertung der Besatzdichte
  • Hygienekonzept und Quarantänebereiche
  • Transport- und Versandkonzepte
  • Dokumentationspflichten
  • Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften

Ohne diese Genehmigung ist ein gewerblicher Handel mit Wirbeltieren – und dazu zählen auch Koi – nicht zulässig.

Unterschiede bei der Erteilung

In der Praxis gibt es jedoch Unterschiede.

Manche Betriebe erhalten die §11 Genehmigung auf Basis vorhandener Berufserfahrung oder bereits bestehender Tätigkeiten, teilweise ohne umfangreiche zusätzliche Prüfungen oder vertiefende Schulungsnachweise.

Rein formal kann die Erlaubnis somit erteilt werden, ohne dass eine strukturierte, externe Sachkundeprüfung – beispielsweise über eine anerkannte Fachorganisation – abgelegt wurde.

Das ist rechtlich möglich, bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Betrieb sich intensiv mit allen relevanten Themen wie Fischkrankheiten, Wasserchemie oder Stressreduktion im Versand auseinandergesetzt hat.

Wo kann die §11-Sachkundeprüfung abgelegt werden?

Wer seine Sachkunde strukturiert und offiziell nachweisen möchte, kann entsprechende Prüfungen bei anerkannten Institutionen ablegen. Dazu gehören insbesondere:

  • Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA)
  • Industrie- und Handelskammern (IHK) in Verbindung mit tierbezogenen Lehrgängen
  • spezialisierte Schulungszentren für den Zoofachhandel
  • teils auch Tierärztekammern oder veterinärmedizinische Einrichtungen
  • Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V.

Der BNA ist bundesweit eine der bekanntesten Institutionen für die §11-Sachkunde im Zoofach- und Tierhandel.

Sachkundeprüfung beim BNA

Das Team von KOI PARADISE hat sich bewusst für einen weitergehenden Weg entschieden und die Sachkundeprüfung beim
Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) abgelegt.

Der BNA gilt als eine der anerkannten Institutionen im Bereich Tierhandel und Artenschutz. Die Prüfung beinhaltet unter anderem:

  • Tierschutzrechtliche Grundlagen (§11 TierSchG)
  • Biologie und Bedürfnisse von Zier- und Teichfischen
  • Erkennen und Vorbeugen von Krankheiten
  • Wasserchemie und Filtertechnik
  • Hygienemanagement
  • Transport- und Versandvorschriften

Diese externe Prüfung geht deutlich über eine rein formale Genehmigung hinaus. Sie stellt sicher, dass theoretisches Wissen und praktische Anforderungen umfassend verstanden wurden. Aus unserer Sicht sollte eine solche Prüfung beim BNA Standard werden für alle neuen Händler, sowie auch bestehende.

Warum §11 Sachkunde im Koihandel entscheidend ist

Gerade im Bereich hochwertiger Koi und importierter Teichfische sind Fachkenntnisse unverzichtbar. Fehler bei:

  • Temperaturumstellung
  • Sauerstoffversorgung
  • Transportdauer
  • Quarantäne
  • Futterumstellung

können gesundheitliche Schäden verursachen oder sogar zum Verlust des Tieres führen.

Ein seriöser Händler muss daher nicht nur verkaufen, sondern beraten, Risiken einschätzen und präventiv handeln können.

Verantwortung statt Minimalanforderung

Die §11 Genehmigung ist die gesetzliche Grundlage. Doch echte Fachkompetenz beginnt dort, wo Betriebe freiwillig mehr investieren als nur das notwendige Minimum.

Mit der abgelegten Sachkundeprüfung beim BNA unterstreicht KOI PARADISE den Anspruch, den Handel mit Teichfischen verantwortungsvoll, transparent und tierschutzkonform zu betreiben.

Für Kunden bedeutet das:

  • geprüfte Fachkompetenz
  • artgerechte Haltung
  • strukturierte Quarantäne
  • sichere Versandprozesse
  • rechtssichere Betriebsführung

Wer Koi oder andere Teichfische kaufen möchte, sollte daher nicht nur auf Preis oder Optik achten, sondern gezielt nach der §11 Erlaubnis und dem Sachkundenachweis fragen.

Wo können Händler die §11 Prüfung ablegen

Es gibt einige Orte in Deutschland, wo man den Sachkundenachweis für den Verkauf von Koi und Teichfische ablegen kann. Wir empfehlen, wie bereits erwähnt die Prüfung beim BNA, da hier neben der Prüfung auch ein Lehrgang sowie auch Weiterbildungen angeboten werden. Auch wenn es eine weite Reise für manche ist, wie auch für uns es war, es gibt gute Hotels in einer schönen Umgebung. Das KOI PARADISE Team hat die Zeit in Hambrücken beim BNA gut umbekommen.

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Sie möchten selbst Koi anbieten und diese in unserem Koi Großhandel kaufen? Sie haben aber noch keinen Sachkundenachweis oder Fragen dazu? Kein Problem, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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About Karim Koppers

Mein Name ist Karim Koppers, ich bin Gründer und Inhaber vom KOI PARADISE und bin begeisterter Koi-Enthusiast seit meiner Kindheit. Bereits in jungen Jahren hatte ich meine ersten Koi und mit 14 Jahren im Garten der Eltern den ersten eigenen Teich.

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